Wie erhalte ich Pflegehilfsmittel?

Geschrieben von Melanie Thalheim Melanie Thalheim
Pflege Zuhause
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Pflegehilfsmittel tragen dazu bei, den Pflegealltag für Angehörige und Pflegedienste zu erleichtern und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu verbessern. Liegt ein Pflegegrad vor, übernehmen die Pflegekassen die Kosten. Wir erklären, welche Pflegehilfsmittel es gibt und wie Sie diese beantragen können.

Wie erhalte ich Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel?

Häufig werden diese beiden Begriffe synonym verwendet, doch es gibt wichtige Unterschiede. Pflegehilfsmittel sind explizit für die häusliche, ambulante Pflege vorgesehen wie zum Beispiel ein spezielles Pflegebett. Für die Beantragung und Kostenübernahme ist die Pflegekasse zuständig.

Hilfsmittel sind dagegen Geräte und Materialien, die eine körperliche Behinderung ausgleichen oder eine Erkrankung mildern sollen. Sie sollen die Selbstständigkeit des Betroffenen unterstützen und verbessern. Dazu zählen unter anderem Hörgeräte oder Prothesen. Die Kosten für Hilfsmittel übernimmt die Krankenkasse.

Sie sind sich nicht sicher, ob es sich bei einem bestimmten Artikel um ein Hilfs- oder Pflegehilfsmittel handelt? Keine Sorge, falsch adressierte Anträge werden üblicherweise zwischen Kranken- und Pflegekasse weitergegeben.

Welche Pflegehilfsmittel brauche ich?

Vielleicht wissen Sie als pflegebedürftige Person oder als pflegender Angehöriger gar nicht, welche Pflegehilfsmittel es gibt und welche in Ihrer individuellen Situation sinnvoll wären. Dann kann Ihnen eine Pflegeberatung helfen. Dafür kommt eine Fachkraft zu Ihnen nach Hause und überlegt mit Ihnen zusammen, welche Pflegehilfsmittel infrage kommen. Sie hilft Ihnen außerdem beim Ausfüllen der nötigen Anträge und leitet diese an die Pflegekasse weiter. Anspruch auf eine solche Pflegeberatung haben alle Personen mit beantragtem oder anerkanntem Pflegegrad.

Oftmals gibt auch der behandelnde Arzt oder die entlassende Klinik Empfehlungen, sodass Sie dann eigenständig den Antrag bei der Pflegekasse stellen und die Pflegehilfsmittel besorgen können.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln benötigen Sie nicht zwingend ein ärztliches Rezept. Sie müssen jedoch einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse einreichen. Viele Anbieter von Pflegehilfsmitteln bieten auf ihren Internetseiten Antragsformulare zum Download an. Bei den meisten Pflegekassen können Sie den Antrag sogar direkt online ausfüllen.

Häufig übernimmt die Antragsstellung aber auch der jeweilige Leistungserbringer, also das Unternehmen, von dem Sie das Pflegehilfsmittel beziehen möchten. Das können beispielsweise Sanitätshäuser oder spezielle Pflegemittelanbieter sein. Die Pflegekasse prüft den Antrag innerhalb von zwei Wochen und sendet Ihnen die Genehmigung oder Ablehnung zu. Wird ein Gutachter hinzugezogen, kann sich die Frist auf bis zu fünf Wochen verlängern.

Etwas einfacher läuft die Beantragung, wenn eine professionelle Pflegefachkraft die Anschaffung eines Pflegehilfsmittels empfiehlt, den Antrag ausfüllt und an die Pflegekasse weiterreicht. In diesen Fällen geht die Pflegekasse davon aus, dass die Notwendigkeit des Pflegehilfsmittels bereits fachlich überprüft wurde und genehmigt üblicherweise den Antrag. Bei der Pflegefachkraft kann es sich sowohl um einen Pflegedienst, einen Gutachter vom medizinisches Dienst oder eine Pflegeberatung handeln.

Muss ich selbst etwas bezahlen?

Für genehmigte technische Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse die Kosten, der Versicherte muss davon lediglich 10 Prozent, aber höchstens 25 Euro selbst übernehmen. Werden Geräte nur leihweise zur Verfügung gestellt, müssen Sie nichts dazu bezahlen.

Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernimmt die Pflegekasse die Kosten in Höhe bis zu höchstens 40 Euro monatlich. Dafür müssen Sie regelmäßig die Quittungen für die gekauften Produkte einreichen. Sie können die Abrechnung auch an einen Anbieter von Verbrauchspflegehilfsmitteln abtreten, sodass dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Was tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sollte Ihr Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen. Dieser sollte eine detaillierte Begründung enthalten, warum Sie das Pflegehilfsmittel benötigen.

Es ist auch möglich, dass die Pflegekasse die Kostenübernahme für das von Ihnen beantragte Pflegehilfsmittel ablehnt, dafür aber ein anderes vorschlägt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ein Pflegebett mit besonderen Funktionen beantragt haben, laut den Vorgaben der Pflegekassen jedoch nur die Kosten für ein weniger gut ausgestattetes Bett übernommen werden können.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Eine Übersicht über die Pflegehilfsmittel bietet Ihnen der Pflegehilfsmittelkatalog. Diesen können Sie online als Teil des Hilfsmittelkataloges beim GKV-Spitzenverband einsehen.

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist unterteilt in vier Produktgruppen (Ziffern 50 bis 54):
  • Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
  • Damit sollen vor allem den pflegenden Personen der Alltag erleichtert werden, in dem Sie zum Beispiel weniger heben oder sich bücken müssen. Dazu gehören unter anderem:
  • Pflegebetten
  • Pflegebettenzubehör
  • Sitzhilfen
  • Lagekorrekturhilfen für Bettlaken
Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene sowie zur Linderung von Beschwerden

Mit diesen Pflegehilfsmitteln sollen die Körperhygiene erleichtert und gegebenenfalls vorhandene körperliche Beschwerden gemindert werden, beispielsweise durch:

  • Bettpfannen und Urinflaschen
  • Bettschutz
  • Lagerungsrollen
  • Waschsysteme
Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität

Dadurch soll der pflegebedürftigen Person so lange es geht, ein selbstständiges Leben in ihrer häuslichen Umgebung möglich gemacht werden. Dazu beitragen können:

  • Notrufsysteme und deren Zubehör, wie Hausnotruf
  • Spezielle Uhren oder Lautsprecher mit Erinnerungsfunktion
  • Abschaltautomatiken für Haushaltsgeräte
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Diese Materialien sind aus hygienischen Gründen nur einmal nutzbar oder verbrauchen sich mit der Zeit, wie beispielsweise:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Einmalschürzen
Achtung: Inkontinenzprodukte wie Nässeschutz oder Einlagen zählen zu den Hilfsmitteln und müssen dementsprechend über die Krankenkasse beantragt werden.
Geschrieben von:
Melanie Thalheim

Melanie Thalheim

Freie Medizinjournalistin

Melanie Thalheim ist freie Medizinjournalistin mit den Schwerpunkten Pflege, chronische Erkrankungen und mentale Gesundheit.

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